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Unfallverhütungsvorschrift
UVV-Prüfung
Hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bieten wir Ihnen die UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge an.
Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 § 57 Abs.1 werden folgende Punkte geprüft:
Verkehrssicherheit
- Elektrische und Lichttechnische Einrichtungen
- Bereifung
- Betriebssicherheit des Basisfahrzeugs
Arbeitssicherheit
- Betriebsanleitungen OEM und Nachrüster
- Warndreieck, Warnwesten 1 pro Sitz
- Verbandskasten, Feuerlöscher (mit Ablaufdatum)
- Vorhandensein von Material zur Ladungssicherung (Spangurte, Netze)
Bei der Prüfung nach DGUV Regel 115-001 (Sicherheitsregeln für Geldtransporter) werden folgende Punkte geprüft:
- Bedienungsanleitung Aufbauhersteller
- Ein-, Auf- und Ausstiege
- Heizung-/ Lüftungseinrichtungen
- Türen, Luken, Notöffnungen
- Einrichtungen zur Umfeldbeobachtung
- Funk- und Alarmeinrichtungen
- Dachkennzeichnungen
- Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung (Spanngurte, Netze)
Treten Sie mit uns in Kontakt für weitere Information.